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am 10. Juli 2026 haben der Deutsche Bundestag und Bundesrat die Legaldefinition der Verbandmittel nach § 31 SGB V dahingehend angepasst, dass ab dem 01. Januar 2027 die Eigenschaft als Verbandmittel nicht entfällt,
wenn ein Gegenstand zusätzlich eine antimikrobielle Wirkung im oder am menschlichen Körper entfaltet, die der Wundheilung dient. Mit der beschlossenen Verbandmitteldefinition schaffen Bundestag und Bundesrat Klarheit und Sicherheit:
Verbände mit unterstützender antimikrobieller Wirkung gelten weiterhin dauerhaft als Verbandmittel! Aus diesem Grunde freuen wir uns, dass die silberhaltigen Wundauflagen von Coloplast:
- Biatain® Ag
- Biatain® Silicone Ag
- Biatain® Alginate Ag
weiterhin dauerhaft zu Lasten der GKV erstattungsfähig sind!
Bei neuen Entwicklungen werden wir Dich informieren!