Unser gemeinsamer Optimismus hat sich ausgezahlt und wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass es eine rückwirkende und nahtlose Erstattung bis zum 31. Dezember 2026 für die sPzW durch die Krankenkassen gibt.

  • Biatain® Ag Schaumverband
  • Biatain® Silicone Ag
  • Biatain® Alginate Ag
  • Biatain® Ibu Schaumverband
  • Purilon® Gel

Somit steht Ihnen DAS PLUS AN SICHERHEIT  zur Behandlung infizierter Wunden weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Zum Hintergrund: Mit dem heutigen Datum haben sowohl der Bundesrat als auch der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Befugnis Erweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gebilligt. In diesem Gesetz wird auch die Verlängerung der Übergangsfrist in § 31 Abs. 1a SGB V für sonstige Produkte zur Wundbehandlung (sPzW) geregelt.

Eine wirkungsvolle Versorgungsalternative für exsudierende und infizierte Wunden*, in Kombination oder alleinstehend, zu unseren obigen Silberprodukten bieten die folgenden Produkte weiterhin:

Des Weiteren empfehlen wir zusätzlich die Verwendung folgenden NICHT erstattungsfähigen Produktes:

  • Allrinse® - Für eine effektive Wundreinigung, zerstört Biofilm

Gemeinsam mit Coloplast sind sie Allzeit bereit. Mit Sicherheit.

Falls Sie Fragen zu der aktuellen Erstattungsfähigkeit der Coloplast Produkte haben, erreichen Sie uns unter folgender Rufnummer: 040/ 66 98 07-820. 

 

*Bspw. können Biatain Silicone und Biatain Superabsorber nach Ermessen des Arztes bei Patienten mit lokaler oder systemischer Infektion eingesetzt werden.

**In-vitro-Untersuchung. Lotte Stoklund, Henrik Fallesen, Hannah Thomas, Samantha Westgate, Adoracion Pegalajar-Jurado: Investigating the Bacteria Binding Properties of a CMC-Fiber Wound Dressing In Vitro, 2022, UK.