am Freitag, 21.11.2025, wurde vom Bundesrat beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss zum BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugnis Erweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) angerufen werden soll, bevor dem Gesetz zugestimmt  wird. Im BEEP soll u. a. die Verlängerung der Übergangsfrist in § 31 Abs. 1a SGB V für sPzW geregelt werden. Grund für die Verzögerung des BEEP-Gesetzes durch den Bundesrat steht nicht im Zusammenhang mit der Verlängerung der Übergangsfrist für die sPzW. Der Vermittlungsausschuss wird voraussichtlich erst nach dem aktuell noch geltenden  Fristablauf (02. Dezember 2025) tagen. In obigem Gesetz ist jedoch eine rückwirkende Erstattung ab dem 03. Dezember 2025 vorgesehen. Aus diesem Grunde sind wir optimistisch, dass es eine nahtlose Erstattung der Produkte:

  • Biatain® Ag Schaumverband
  • Biatain® Silicone Ag
  • Biatain® Alginate Ag
  • Biatain® Ibu Schaumverband
  • Purilon® Gel

durch die Krankenkassen bis zum 31. Dezember 2026 geben wird.

Somit steht Ihnen DAS PLUS AN SICHERHEIT  zur Behandlung infizierter Wunden weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Eine wirkungsvolle Versorgungsalternative für exsudierende und infizierte Wunden* zu unseren obigen Silberprodukten bieten die folgenden Produkte weiterhin:

Gemeinsam mit Coloplast sind Sie Allzeit bereit. Mit Sicherheit.

Falls Sie Fragen zu der aktuellen Erstattungsfähigkeit der Coloplast Produkte haben, erreichen Sie uns unter folgender Rufnummer: 040/ 66 98 07-820. 

 

*Bspw. können Biatain Silicone und Biatain Superabsorber nach Ermessen des Arztes bei Patienten mit lokaler oder systemischer Infektion eingesetzt werden.

**In-vitro-Untersuchung. Lotte Stoklund, Henrik Fallesen, Hannah Thomas, Samantha Westgate, Adoracion Pegalajar-Jurado: Investigating the Bacteria Binding Properties of a CMC-Fiber Wound Dressing In Vitro, 2022, UK.