Wir möchten Sie gerne über die aktuelle Situation zur Verordnung von „Sonstigen Produkten zur Wundversorgung“ informieren. Hintergrund ist die mittlerweile abgelaufene gesetzliche Übergangsfrist, deren vorgesehene Verlängerung durch den Bruch der Regierungskoalition leider nicht mehr umgesetzt wurde.

Mit Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes am 01. März 2025 sind folgende Produkte rückwirkend ab 02. Dezember 2024 weiterhin zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig: 

  • Biatain® Ag Schaumverband
  • Biatain® Silicone Ag
  • Biatain® Alginate Ag
  • Biatain® Ibu Schaumverband
  • Purilon® Gel

Die neue Übergangsfrist gilt zunächst bis zum 2. Dezember 2025.

Auch diese folgenden Produkte sind weiterhin unverändert von den Gesetzlichen Krankenkassen als Verbandmittel erstattungsfähig: 

Des Weiteren empfehlen wir zusätzlich die Verwendung folgenden NICHT erstattungsfähigen Produktes:

  • Allrinse® - Für eine effektive Wundreinigung, zerstört Biofilm

Falls Sie Fragen zu der aktuellen Erstattungsfähigkeit der Coloplast Produkte haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter folgender Rufnummer: 040 669807-77.

 

*In-vitro-Untersuchung. Lotte Stoklund, Henrik Fallesen, Hannah Thomas, Samantha Westgate, Adoracion Pegalajar-Jurado: Investigating the Bacteria Binding Properties of a CMC-Fiber Wound Dressing In Vitro, 2022, UK.

Übersicht erstattungsfähige Produkte

PDF

Coloplast-Wundversorgung-Erstattungsfähige-Produkte-ohne-Silber-16012025.pdf

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