Am 01. Dezember 2020 wurde der G-BA Beschluss zur Abgrenzung von erstattungsfähigen Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die mit diesem Datum der Veröffentlichung beginnende Übergangsfrist wurde nun gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 09.06.2021 mit dem Entwurf zum Gesundheitsversorgungs-weiterentwicklungsgesetz (kurz GVWG) um zwei weitere Jahre verlängert und gilt somit bis zum 02.12.2023. In dieser Zeit werden alle bis zum 01. Dezember 2020 erstattungsfähigen Produkte auch weiterhin zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig bleiben.
Wichtig für Ärzte und Patienten ist, dass unsere Produkte auch in dieser Übergangsfrist, also bis Dezember 2023, weiter verordnungs- und erstattungsfähig bleiben und somit die medizinisch notwendige Versorgung gewährleistet ist.
Aus dem Hause Coloplast betrifft dies die Produkttechnologien:
Biatain® Silicone Ag Schaumverband mit Silikonhaftrand
Biatain® Ag selbst-haftend mit Hydrokolloidhaftrand
Biatain® Ag nicht-haftend
Biatain® Ibu sanft-haftend
Biatain® Ibu nicht-haftend
Biatain® Alginate Ag
Purilon® Gel