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Wichtige Mitteilung zum Thema Erstattungsfähigkeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Derzeit bestehen rechtliche Unsicherheiten über die Erstattungsfähigkeit bestimmter Verbandmittel, was auch die folgenden Coloplast-Produkte betrifft:
- Biatain® Ag Schaumverband
- Biatain® Silicone Ag
- Biatain® Alginate Ag
- Biatain® Ibu Schaumverband
- Comfeel Purilon
Coloplast geht aktuell davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen diese Produkte ab dem 2. Dezember 2024 nicht mehr als erstattungsfähig behandeln und eine Kostenerstattung ablehnen werden. Privat Krankenversicherte sind aktuell davon nicht betroffen. Dennoch empfehlen wir, die Kostenübernahme mit den Privatkassen vorab abzuklären. Coloplast arbeitet vor diesem Hintergrund daran, die GKV-Erstattungsfähigkeit verbindlich feststellen zu lassen.
Eine Übergangslösung könnte bereits im 1. Quartal 2025 gefunden werden. Bis dahin möchten wir Sie auf andere Coloplast-Produkte verweisen, die eine Versorgungsalternative für die Patient:innen mit exsudierenden und infizierten Wunden** darstellen:
- Biatain® Silicone - Absorbiert Wundexsudat sowie Keime
- Biatain® Superabsorber - Bindet Bakterien und MMPs
- Biatain® Fiber - Bindet 99,60 % der Keime*
- Allrinse® - Für eine effektive Wundreinigung, zerstört Biofilm
Falls Sie Fragen zu der aktuellen Erstattungsfähigkeit der Coloplast Produkte haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter folgender Rufnummer: 040 669807-77.