Erstattungsfähigkeit Verbandmittel Coloplast.png

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Silberprodukte (Biatain Ag, Biatain SIlicone Ag & Biatain Algiante Ag) weiterhin vollständig erstattungsfähig sind! Gleiches gilt für Biatain® Ibu sowie unser Purilon® Gel.

Um die neue Regelung zur Erstattung von Verbandmitteln zu optimieren und eventuelle Nachteile bei der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Übergangsfrist um 12 Monate bis 02. Dezember 2024 verlängert.

Darüber hinaus wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, welche das Beratungsrecht nun auch für Verbandmittelhersteller möglich macht. So kann die Methodik der für die Nutzenbewertung erforderlichen Studien geklärt werden.

Wir sind überaus erfreut, dass nun für alle Anwender:innen Sicherheit besteht und unsere hochwertigen Silberprodukte weiterhin erstattungsfähig bleiben.

Coloplast strebt die weitere Verordnungsfähigkeit der Produkte auch nach dem Ablauf der Übergangsfrist über einen Nutzennachweis an.

Falls Sie Fragen zu unseren erstattungsfähigen Produkten haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie unsere Ask Coloplast Hotline (0800 - 516 70 20) an, um von unseren kompetenten Wundexperten individuell beraten zu werden.